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Die Goldene Regel – unfallzeitung.de

Goldene Regel, Haftpflichtschaden, Kfz Gutachten, Kfz Gutachter

Regel

Schadensregulierung

Die Goldene Regel | Quelle: www.unfallzeitung.de, RobGal, 1. Januar 2016

Die Schadensregulierung nach einem unverschuldeten Unfall gestaltet sich für den Geschädigten allzu oft wie ein Hürdenlauf. Kein Wunder: ihm gegenüber steht eine große Versicherung, die mit aller Macht und versierten Fachleuten im Rücken versucht, so wenig Geld in eine Schadensregulierung zu stecken, wie es nur möglich ist. Es ist ein Kampf zwischen David und Goliath, wobei David, der Geschädigte, ohne Hilfe auf ziemlich verlorenem Posten steht.
Unsere Goldene Regel lautet: Rufen Sie niemals die zu regulierende Versicherung an! Schalten Sie für die Schadensregulierung einen Kfz-Sachverständigen und anschließend auch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ein, um Folgeschäden nach einem unverschuldeten Unfall zu vermeiden.

Die Unfallzeitung bietet reichlich Stoff, der illustriert, in wie viele Fallen Geschädigte tappen können, wenn sie ihre Rechte nicht genau kennen oder nicht wahrnehmen. Sachverständige und Anwälte können dafür sorgen, dass die Schadensregulierung zu einem für Sie optimalen Ergebnis führt und auch zügig verläuft.
Wenn Sie keinen Kfz-Sachverständigen kennen, finden Sie sicher einen in Ihrer Nähe im Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen e.V. (VKS). Jeder Sachverständige wird Ihnen einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht empfehlen können.
Großes Fragezeichen und UZ
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